Wenn ein Kind "in der Gotthelf-Familie" aufgenommen ist, erhält eine nahstehende Person (eventuell auch seine Eltern oder seine Erzieher) Fr. 250.00 pro Quartal (Fr. 200.00 ab dem zweiten Kind der gleichen Familie). Dieses Geld soll ihm gemäss Statuten erlauben, sich geistig, körperlich und musisch zu entwickeln.
Konkret heisst das, dass es an Freizeitaktivitäten teilnehmen kann, die ihm sonst aus finanziellen Gründen verwehrt wären.
Die nahstehende Person wirkt als Paten oder Patin. Sie verwaltet das Geld und erstattet dem Verein ein Mal pro Jahr Bericht. Somit ist der Vorstand über die Entwicklung des Kindes und über seine Situation informiert.